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Führerschein-Klassen


Beim Führerschein gibt es verschiedene Klassen. Der bekannteste davon ist natürlich der B-Führerschein, der zum Lenken eines Autos berechtigt.

Oft wird auch gleich der A-Führerschein für Motorräder dazugemacht, weil dadurch nur einmal die Prüfung abgelegt werden muß.

Wir bilden dich in folgenden Klassen aus


Kraftwagen

  • maximal 8 Plätze + Lenkerplatz
  • höchstzulässiges Gesamtgewicht: max. 3.500 kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Bundesgebiet, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Alter
Du erhältst deinen Führerschein am 18. Geburtstag. Es gibt jedoch die vorgezogene Ausbildung (L17). Informationen dazu erhälst du bei uns im Office.

Anhänger
leichte Anhänger : Das um 75 Kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges muss mindesten 2 x so groß sein, wie das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers.
schwere Anhänger :  Beide höchstzulässigen Gesamtgewichte (Anhänger und Zugfahrzeug) zusammen dürfen höchstens 3.500 kg betragen.

In beiden Fällen gilt: Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers darf die höchste zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten!

Code 96 (ohne Prüfung)
schwere Anhänger wenn die höchstzulässige Geamtmasse der Fahrzeugkombination zwischen 3500 kg und 4250 kg liegt, ist die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Ausmaß von insgesamt 7 Unterrichtseinheiten (3 Theorielektionen und 4 Fahrlektionen) erforderlich.

Motorrad
Wenn du fünf Jahre lang Inhaber des B-Führerscheins bist, darfst du ohne weitere Prüfung (mit einem Nachweis über praktischen Unterricht) Motorräder bis 125 ccm, bis 11 kW - ca. 15 PS - lenken! Aber nur in Österreich, Italien, Lettland, Portugal, Spanien und Tschechien.

Vorgezogene Ausbildung für die Klasse B (L17)

  • Der Bewerber muss mind. 15 ½ Jahre alt sein
  • Anmeldung in der Fahrschule zur vorgezogenen Ausbildung: Namhaftmachung von 1 oder 2 Begleitern, die den Bewerber unentgeltlich begleiten!

Voraussetzung für die Begleiter

  • mind. 7 Jahre im Besitz der Klasse B
  • Nachweis während der letzten 3 Jahre vor Antragstellung Fahrzeuge der Klasse B gelenkt zu haben
  • besonderes Naheverhältnis zum Bewerber
  • kein schwerer Verstoß gegen Vorschriften der StVo oder des KFG innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung

Häufig gestellte Fragen


Welche Unterlagen werden bei der Anmeldung benötigt?
Für die Anmeldung in unserer Fahrschule benötigst du außer deinem Pass oder Personalausweis und einem biometrischen Passfoto keine weiteren Unterlagen.
Wann kann mit der Ausbildung begonnen werden?
Die Anmeldung für die Klasse B ist schon 6 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich. Für A1 und L17 bereits mit 15 ½ Jahren. Für den Moped Führerschein 2 Monate vor dem 15. Geburtstag.
Wo wird der Führerscheinantrag eingereicht?
Direkt bei uns in der Fahrschule.
  • Die ärztliche Bestätigung bei der BH abgeben
  • biometrisches Lichtbild ( Passfoto ) kannst du jederzeit bei uns abgeben, spätestens aber bei der Theorie-Vorprüfung
  • Erste Hilfe Kurs muss vor der Fahrprüfung absolviert werden.
Gibt es zusätzliche Anträge für L17?
Alle Informationen zur vorgezogenen Ausbildung für die Klasse B erhälst du bei uns im Office.
Wo kann der Erste-Hilfe-Kurs gemacht werden?
Bei uns in der Fahrschule. Weitere Details und alle Daten findest du unter dem Menüpunkt "Erste Hilfe Kurs".
Welche Anzahl von Theoriestunden ist vorgeschrieben?
  • Modul Grundwissen - 10 Kurse á 2 x 50 min
  • Klasse B - 6 Kurse á 2 x 50 min zusätzlich
  • Für die Ergänzung A - Ein Schnellkurs 14.00 - 19.30 Uhr (die Termine erfährst du auf der Homepage oder im Büro)
  • Für den Anhänger BE – Ein Schnellkurs 15.00 - 18.00 Uhr (die Termine erfährst du auf der Homepage oder im Büro)
Welche Anzahl von Fahrstunden ist vorgeschrieben?
  • Klasse B - 18 Fahrlektionen á 50 min
  • Klasse A1, A2, A - 14 Fahrlektionen á 50 min / über 39 Jahre kommen 2 Fahrlektionen dazu
  • Klasse BE - 4 Fahrlektionen mit dem Anhänger
Wann und wo wird die theoretische Prüfung abgelegt?

Voraussetzungen für die Ablegung der theoretischen Prüfung sind:

  • die vorgeschriebenen Theoriestunden sind absolviert, die Vorprüfung ist bestanden

Zur Theorieprüfung kann nur mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis angetreten werden. Die Theorieprüfung findet bei uns immer am Donnerstag um 16:00 Uhr statt.

Wann und wo wird die Fahrprüfung abgelegt?
Zur Fahrprüfung kann erst mit dem Erreichen des Mindestalters, einer positiven abgelegten Theorieprüfung und wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden absolviert wurden angetreten werden. Auch bei der Fahrprüfung gilt, den gültigen amtlichen Lichtbildausweis nicht zu vergessen. Fahrprüfungen finden bei uns auch immer am Freitag statt.

Hier geht es zu Anmeldung

Melde dich einfach Online an und wir rufen dich zurück um alle Details zu Deiner Ausbildung zu besprechen.