Führerschein-Klassen
Oft wird auch gleich der A-Führerschein für Motorräder dazugemacht, weil dadurch nur einmal die Prüfung abgelegt werden muß.
Wir bilden dich in folgenden Klassen aus
Kraftwagen
- maximal 8 Plätze + Lenkerplatz
- höchstzulässiges Gesamtgewicht: max. 3.500 kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Bundesgebiet, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Alter
Du erhältst deinen Führerschein am 18. Geburtstag. Es gibt jedoch die vorgezogene Ausbildung (L17). Informationen dazu erhälst du bei uns im Office.
Anhänger
leichte Anhänger : Das um 75 Kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges muss mindesten 2 x so groß sein, wie das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers.
schwere Anhänger : Beide höchstzulässigen Gesamtgewichte (Anhänger und Zugfahrzeug) zusammen dürfen höchstens 3.500 kg betragen.
In beiden Fällen gilt: Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers darf die höchste zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten!
Code 96 (ohne Prüfung)
schwere Anhänger wenn die höchstzulässige Geamtmasse der Fahrzeugkombination zwischen 3500 kg und 4250 kg liegt, ist die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Ausmaß von insgesamt 7 Unterrichtseinheiten (3 Theorielektionen und 4 Fahrlektionen) erforderlich.
Motorrad
Wenn du fünf Jahre lang Inhaber des B-Führerscheins bist, darfst du ohne weitere Prüfung (mit einem Nachweis über praktischen Unterricht) Motorräder bis 125 ccm, bis 11 kW - ca. 15 PS - lenken! Aber nur in Österreich, Italien, Lettland, Portugal, Spanien und Tschechien.
Vorgezogene Ausbildung für die Klasse B (L17)
- Der Bewerber muss mind. 15 ½ Jahre alt sein
- Anmeldung in der Fahrschule zur vorgezogenen Ausbildung: Namhaftmachung von 1 oder 2 Begleitern, die den Bewerber unentgeltlich begleiten!
Voraussetzung für die Begleiter
- mind. 7 Jahre im Besitz der Klasse B
- Nachweis während der letzten 3 Jahre vor Antragstellung Fahrzeuge der Klasse B gelenkt zu haben
- besonderes Naheverhältnis zum Bewerber
- kein schwerer Verstoß gegen Vorschriften der StVo oder des KFG innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung
Häufig gestellte Fragen
- Die ärztliche Bestätigung bei der BH abgeben
- biometrisches Lichtbild ( Passfoto ) kannst du jederzeit bei uns abgeben, spätestens aber bei der Theorie-Vorprüfung
- Erste Hilfe Kurs muss vor der Fahrprüfung absolviert werden.
- Modul Grundwissen - 10 Kurse á 2 x 50 min
- Klasse B - 6 Kurse á 2 x 50 min zusätzlich
- Für die Ergänzung A - Ein Schnellkurs 14.00 - 19.30 Uhr (die Termine erfährst du auf der Homepage oder im Büro)
- Für den Anhänger BE – Ein Schnellkurs 15.00 - 18.00 Uhr (die Termine erfährst du auf der Homepage oder im Büro)
- Klasse B - 18 Fahrlektionen á 50 min
- Klasse A1, A2, A - 14 Fahrlektionen á 50 min / über 39 Jahre kommen 2 Fahrlektionen dazu
- Klasse BE - 4 Fahrlektionen mit dem Anhänger
Voraussetzungen für die Ablegung der theoretischen Prüfung sind:
- die vorgeschriebenen Theoriestunden sind absolviert, die Vorprüfung ist bestanden
Zur Theorieprüfung kann nur mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis angetreten werden. Die Theorieprüfung findet bei uns immer am Donnerstag um 16:00 Uhr statt.